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Maut in Frankreich

Im Jahre 1955 wurde in Frankreich ein Gesetz verabschiedet, welches ein Mautsystem zum Autobahnbau vorsah. Grund hierfür war der extreme staatliche Geldmangel für diese Zwecke. Der französische Staat beschloss damals die Finanzierung mit Hilfe von Konzessionsverträgen in private Hände zu geben. Mittlerweile existieren in Frankreich auf diese Weise elf unterschiedliche Betreibergesellschaften, welche für das rund 11 000 Kilometer lange Streckennetz verantwortlich sind.

Gebührenpflichtig sind in Frankreich fast alle Autobahnen, sowie einige Schnellstraßen, Tunnel und Brücken. Die Mautstellen nennen sich in Frankreich Pèage und man findet sie meist an einer Auf- bzw. Abfahrt auf die Autobahn. Manchmal jedoch auch bei einen Autobahnwechsel. Dabei zeigt ein grüner Pfeil einen personell besetzten Schalter an. Einen automatischen Schalten hingegen erkennt man an der Abkürzung „cb“. Die Fahrspur mit der Kennzeichnung „t“ ist den Vielfahrern mit einer elektronischen Gebührenerfassung vorbehalten.

Betreiber dieser Mautsysteme sind regional jeweils unterschiedliche Gesellschaften. Lediglich wenige Autobahnstrecken in der Bretagne und im Elsass sind bis heute ohne Maut. So ist die Autobahn durch das Massif Central von Clermont bis Montpellier in großen Abschnitten komplett mautfrei. Aber auch die A33 in Lothringen und die A320 von Freyming nach Saarbrücken dürfen kostenlos genutzt werden. Zudem sind Fast fast alle Autobahnen, welche durch die Ballungsgebiete führen oder an großen Städten wie Paris vorbei führen zumindest auf diesen Abschnitten kostenfrei.

Die Zahlungsweisen der Maut in Frankreich können sehr unterschiedlich sein. Die Erhebung kann durch Personal oder Automaten an den Mautstellen erhoben werden. Abhängig ist der Betrag dabei von der Entfernung die zurückgelegt wird oder wurde,sowie von der Höhe und Art des Fahrzeuges. Hinzu kommen die beim Bau der Strecke entstanden Kosten, welche in der Maut berücksichtigt werden. Für Vielfahrer gibt es die Möglichkeit die Kosten mit Hilfe eines Abonnements zu reduzieren.

Mautstelle in Frankreich

Mautstelle in Frankreich ©iStockphoto/Ian Hamilton

Die Gliederung der Fahrzeuge erfolgt in drei unterschiedliche Kategorien plus Mottorräder. Die Kategorie I bezieht sich auf mehrspurige Fahrzeuge, die eine Höhe von 2 Metern nicht überschreiten, einen Hänger besitzen dürfen und ein Gesamtgewicht von bis zu 3,5t haben. Kategorie II beinhaltet alle mehrspurigen Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 3 Metern und einem maximalen Gewicht von 3,5t. Ein Hänger darf auch hier vorhanden sein. Kategorie III bezeichnet mehrspurige Fahrzeuge mit 2 Achsen, welche die Höhe von 3 Metern nicht überschreiten dürfen und ein maximales Gewicht von 3,5t aufweisen. Motorräder stellen eine extra Kategorie dar.

Zahlbar sind die Mautgebühren in Frankreich mit Bargeld und den meisten gängigen Kreditkarten. Beachtet werden sollte, dass normale EC-Karten nicht für eine Zahlung möglich sind.

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